Allgemeine Geschäftsbedingungen für elberfeld kreation gmbh
Stand: Januar 2008


1. Geltung der AGBs

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGBs) gelten für alle zwischen der elberfeld kreation gmbH (im Folgenden: elberfeld) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) abgeschlossenen Verträge. AGBs des Bestellers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von elberfeld.

2. Abnahme, Mängelrügen

2.1 Nach Fertigstellung der Werkleistung erfolgt eine Abnahme. Im Rahmen dieser Abnahme werden etwaige Änderungswünsche des Bestellers protokolliert. elberfeld führt diese Änderungen kostenfrei durch, soweit sie nicht bereits bei vorangegangenen (Teil-) Abnahmen ersichtlich waren. Für Änderungen, die durch den Besteller verschuldet wurden (etwa nachträgliche Textänderungen), kann elberfeld die entstehenden Kosten verlangen. Die Änderungen werden vom Besteller in einer weiteren Präsentation abgenommen. Weitere Änderungen gehen zu Lasten des Bestellers.

2.2 Offensichtliche und erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für Rügen wegen verborgener Mängelnach deren Entdeckung.

3. Haftung

3.1 elberfeld haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Hier ist die Haftung von elberfeld auf vertragstypische und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von elberfeld auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen oder Vertreters von elberfeld. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

3.2 Beauftragt der Besteller elberfeld mit der Nutzung oder Bearbeitung vorbestehender Werke Dritter, sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür ein, dass der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch elberfeld keine Rechte Dritter oder vertraglichen Beziehungen zu Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden, insbesondere solche des Urheber-, Geschmacksmuster-, Marken- und Kennzeichen- oder Wettbewerbsrechts.

3.3 Vor Übermittlung von Daten stellt der Besteller Sicherheitskopien her und stellt elberfeld für einen etwaigen Datenverlust frei.

3.4 Die Freigabe der Vervielfältigung und Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Er ist verpflichtet, das Werk vorher umfassend auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeitzu prüfen. Mit der Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Werkes übernimmt der Besteller die Verantwortung.

4. Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Vergütung ist fällig bei Ablieferung und ohne Abzug zahlbar. Wird das Werk in Teilen abgeliefert, ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Herstellung eines Werkes über einen längeren Zeitraum (ab zwei Monate) oder erfordert sie hohe finanzielle Vorleistungen von elberfeld (ab € 5.000,00), kann elberfeld angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

4.2 Auftragsänderungen kann elberfeld auf Stundenbasis nach der zum Änderungszeitpunkt gültigen Preisliste abrechnen.

4.3 Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Versand, Versicherung und Zoll zu entrichten sind. Bei Zahlungsverzug kann elberfeld Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9 % verlangen, weitere Ansprüche bleiben unberührt.

4.4 Vorschläge und Weisungen des Bestellers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

5. Nutzungsrechte, Urheberbezeichnung

5.1 Der Besteller erhält die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung. Stehen elberfeld weitere Ansprüche gegen den Besteller zu, erhält der Besteller die Nutzungsrechte erst, wenn sämtliche Ansprüche gegen ihn erloschen sind. Das Eigentum an Sachen geht erst mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen von elberfeld auf den Besteller über.

5.2 elberfeld kann einen angemessenen Hinweis auf die Urheberbezeichnung auf der Werkleistung verlangen, bei einem Film etwa im Vor- oder Nachspann. Der Hinweis kann je nach Einzelfall zehn und mehr Personen umfassen. Die Urheberbezeichnung ist nicht ohne schriftliche Zustimmung von elberfeld zu entfernen.

5.3 elberfeld darf den Besteller auf der Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. elberfeld darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend.

5.4 Der Besteller darf elberfeld auf der Webseite oder in anderen Medien nur mit schriftlicher Zustimmung von elberfeld als Referenzkunden nennen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wuppertal.

6.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.